Der Mitschnitt von Schulfernsehsendungen ist gestattet und wird durch den §47 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach dürfen Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung Sendungen aufzeichnen. Das Gleiche gilt für Erziehungsheime der Jugendfürsorge.
Die Bild- und Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn dem Urheber wird eine angemessene Vergütung bezahlt.
Der überwiegende Teil der "planet schule" Schulfunksendungen sowie Teile des BR-Angebots werden auch für die MeSax-Mediathek aufgezeichnet und können dort abgerufen werden. Ältere Sendungen wurden auch auf DVD aufgezeichnet und können ausgeliehen werden, sofern sie sich im Lizenzzeitraum befinden.
Um Ihnen die Gelegenheit für eigene Aufzeichnungen zu geben, finden Sie hier Hinweise zum aktuellen Programm des Schulfernsehens verschiedener Sendeanstalten der ARD.
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Planet Schule |
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