Alle öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet, ihre Internetseiten etc. barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zur veröffentlichen. Die notwendige Verpflichtung wird in der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates festgehalten. Auf Bundesebene wird dies unmittelbar durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 geregelt.
Lösungsansatz
Die Startseite des Internetauftritts wird mit einem Link versehen, z. Bsp. "Barrierefreiheit". Dieser verweist auf eine Informationsseite, die sich am folgenden Mustertext orientieren kann und geeignete Verlinkungen aufweisen sollte.
Turnus
Die Barrierefreiheitserklärung ist jährlich zu aktualisieren und die Aktualisierung in der Erklärung zu belegen.
Mustertext
Die folgenden Texte sind weder anwaltlich geprüft noch durch Gerichte bewertet. Sie resultieren aus dem gesammelten Erfahrungsschatz der Mitarbeiter des MPZ Meißen unter Interpretation öffentlich zugänglicher Quellen und sind daher nicht rechtsverbindlich.
Der Betreiber dieses Angebots ist bemüht, seine Website in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Die Webseiten beruhen auf einer technischen Codebasis, die teils mehrfach geprüft und an die Anforderungen angepasst wurde. Sie ist derzeit <<vollständig / nicht vollständig>> barrierefrei. Unsere Codebasis wird regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung bzw. durch Prüfung auf Seiten unserer technischen Vertragspartner im Zuge der laufenden Weiterentwicklung und Qualifizierung des Angebots - umfänglich zuletzt im Zuge der Neugestaltung zum 15. November 2022. Die Beseitigung erkannter Mängel wird schrittweise umgesetzt. Dritte, deren Material hier veröffentlicht wird, sind angehalten, die Kriterien für Barrierefreiheit ebenfalls einzuhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte <<Bsp., spezifisch anzupassen>>
Kontakt
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Webseiten auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns über eine der Möglichkeiten, die im Impressum formuliert sind. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
Durchsetzungsstelle
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon 0351 564-10713
Telefax 0351 564-10999
E-Mail durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de Webseite https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de/
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am <<1. Oktober 2021>> erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am <<22. Dezember 2022>> aktualisiert.
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