Satzungen und Gebühren des Medienpädagogischen Zentrums des Landkreises Meißen (MPZ Meißen)

Die hier aufgeführten Satzungen und den zugehörigen Verzeichnisse regeln den Status und die Nutzungsgrundlagen des Medienpädagogischen Zentrums des Landkreises Meißen (MPZ Meißen).

Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 05.06.2025 folgende Satzungen als allgemeine Geschäftsbedingungen für das MPZ Meißen beschlossen:

Das MPZ Meißen ist eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft des Landkreises Meißen.

Das MPZ Meißen hat die vorrangige Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen im Landkreis Meißen medienpädagogisch und medientechnisch zu unterstützen.

Nutzungsberechtigt sind alle im Landkreis Meißen ansässigen öffentlichen Einrichtungen, Vereine, juristische und private Personen.

Die Leistungen des MPZ Meißen sind gebührenpflichtig. Es gelten die Preise laut Gebührenverzeichnis. Für schulische Einrichtungen und weitere gemeinnützig wirkende Akteure im Landkreis Meißen werden umfangreiche Gebührenermäßigungen bis hin zu einer Gebührenbefreiung bestimmt.

Eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 vom Hundert auf alle Regelgebühren des MPZ Meißen erhalten im Landkreis wirkende:

  • allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges aller Rechtsformen
  • Horte und Kindertagesstätten
  • Volkshochschulen und Musikschulen
  • Vereine mit anerkannter Gemeinnützigkeit
  • kirchliche Einrichtungen
  • Fraktionen des Kreistages für die fraktionelle Tätigkeit
  • Schulaufsichtsbehörden für Veranstaltungen am MPZ Meißen

Alternative Modelle der Gebührenermäßigung

Einmalige Gebühr für Schulen

  • für 12 Monate
  • für Regelgebühren gemäß Gebührenordnung
  • für die Überlassung im Rahmen der Regelausleihzeit entsprechend Verfügbarkeit
  • inklusive Nutzung von Online-Produkten nach § 5 Abs. 3 GebSMPZ

Die gebührenfreie Überlassung von Medientechnik an Schüler bedarf eines Antrags der Schule und erfolgt nur im Kontext von schulischen Vorhaben.

EUR 150,00 je Schule (inkl. Außenstellen)

Einmalige Gebühr für Kitas und Horte

  • für 12 Monate
  • für Regelgebühren gemäß Gebührenordnung
  • für die Überlassung im Rahmen der Regelausleihzeit entsprechend Verfügbarkeit
  • keine Nutzung von Online-Produkten nach § 5 Abs. 3 GebSMPZ

EUR 25,00 je Einrichtung

Einmalige Gebühr für Vereine

  • für 12 Monate
  • für Regelgebühren gemäß Gebührenordnung
  • für die Überlassung im Rahmen der Regelausleihzeit entsprechend Verfügbarkeit
  • keine Nutzung von Online-Produkten nach § 5 Abs. 3 GebSMPZ

EUR 100,00 je Verein

 

Gebührenbefreiung für die Überlassung von Medien erhalten:

  • Einrichtungen nach Ziffer 3 Absatz (1) a. Gebührenverzeichnis und deren Schüler
  • Lehrer mit Wohnsitz im Landkreis Meißen und einem Lehrauftrag an allgemein- oder berufsbildenden Schulen bzw. Schulen des zweiten Bildungsweges außerhalb des Landkreises Meißen.
  • Kommunale Medienzentren in Sachsen bzw. Einrichtungen, die mit deren Aufgabe betraut sind.

Gebührenbefreiung für alle Regelgebühren des MPZ Meißen erhalten

  • Schulen in Trägerschaft des Landkreises Meißen
  • Schulen im Landkreis Meißen, die sich nicht in Trägerschaft des Landkreises befinden für Veranstaltungen, die Projektcharakter tragen (Unterrichtsprojekte, Projekttage, Ex-kursionen, Schullandheimaufenthalte). Diese projektbezogene Gebührenbefreiung bedarf eines gesonderten Antrags.
  • Fortbildner bei der Vorbereitung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen an Schulen des Landkreises Meißen. Die Fortbildung ist durch die Angabe des Themas und einer Kopie der Teilnehmerliste nachzuweisen.
  • Kooperationspartner, die Leistungen erbringen, welche für das MPZ Meißen mit er-heblichen Kosteneinsparungen verbunden sind oder seine qualitative bzw. quantitati-ve Leistungsfähigkeit wesentlich erhöhen. Die Gebührenbefreiung bedarf einer schriftlichen Fixierung der Vereinbarung.
  • Dienststellen des Landratsamtes Meißen
  • Verwaltungen der Städte und Gemeinden des Landkreises Meißen

Ansprechpartner

  • Herr Finke
    Medienverleih und -beratung
  • Meißen (Mo, Di, Do, Fr)
    Tel: (03 521) 71 767 0
    Fax: (03 521) 71 767 29
    E-Mail: Senden
  • Riesa (Mittwoch)
    Tel: (03 525) 73 37 11
    E-Mail: Senden