Musterdokumente

Wir stellen hier Vorlagen für regelmäßig widerkehrende Anwendungsfälle im Zusammenhang mit Schulwebsites und der Arbeit mit digitalen Werkzeugen bereit.

 


Bild: Angelo Giordano, Pixabay

 

Die folgenden Texte sind weder anwaltlich geprüft noch durch Gerichte bewertet. Sie resultieren aus dem gesammelten Erfahrungsschatz der Mitarbeiter des MPZ Meißen unter Interpretation öffentlich zugänglicher Quellen und sind daher nicht rechtsverbindlich.

Impressum

Das Impressum enthält die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der Verantwortlichen für veröffentlichte Text-, Wort- oder Bildbeitrag. Die Impressumspflicht (=Anbieterkennzeichnung) für eine Website resultiert aus den Bestimmungen des Telemediengesetztes (TMG), dort § 5.

Impressum

Haftungsausschluss

Eine Haftungsklausel (auch Haftungsausschluss oder Disclaimer) ist eine Haftungsbeschränkung, also eine Klausel, welche die Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen begrenzt oder sogar ausschließt.

Haftungsausschluss

Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung beschreibt, wie Daten (insbesondere personenbezogene Daten) von einer Organisation verarbeitet werden, das heißt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus wird oft beschrieben, welche Maßnahmen die Organisation ergreift, um die Privatsphäre ihres Kunden oder Nutzers zu wahren.

Datenschutzerklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet, ihre Internetseiten etc. barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zur veröffentlichen. Die notwendige Verpflichtung wird in der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates festgehalten. Auf Bundesebene wird dies unmittelbar durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 geregelt.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung nach sächsischem Transparenzgesetz

Das sächsische Transparenzgesetz gewährt jeder Person das Recht, bei auskunftspflichtigen Stellen und Behörden Informationen zu erfragen, sofern keine Ausnahmen bestehen. Auch Bildungseinrichtungen sind in einem gewissen Rahmen auskunftspflichtig. Nach § 2 (3) muss auf der Startseite des Internetauftritts auf die Transparenzpflicht hingewiesen werden.

Erklärung nach sächsischem Transparenzgesetz

 

 

 

Schnellzugriff

Ansprechpartner

  • Herr Hunger
    Teamkoordinator
  • Organisation; Schulausstattung / Digitalisierung, Förderprogramme, Medienbildungskonzepte
  • Meißen (Di, Mi, Fr)
  • Tel: (03 521) 71 767 10
    E-Mail: Senden