Zusammenfassung >>> Gebührensatzung >>> Gebührenverzeichnis (Auszug)
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Sie bitte dem pdf-Dokument "Gebührenverzeichnis".
1. Eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 vom Hundert auf alle Regelgebühren des MPZ Meißen erhalten im Landkreis wirkende:
2. Öffentliche Schulen, Kindertageseinrichtungen und Horte bzw. Kooperationspartner der Kinder- und Jugendarbeit können alternative Modelle der Gebührenermäßigungen nutzen:
Pauschalregelung: Schulen | |
Nutzergruppe: Die gebührenfreie Überlassung von Medientechnik an Schüler bedarf eines Antrags der Schule und erfolgt nur im Kontext von schulischen Vorhaben. |
EUR 150,00 je Schule (inkl. Außenstellen) |
Pauschalregelung: Kita/Hort | |
Nutzergruppe: |
EUR 50,00 / Kalenderjahr je Einrichtung |
3. Einrichtungen nach Ziffer 3 Absatz (1) c. Gebührenverzeichnis können ein alternatives Modell der Gebührenermäßigungen nutzen, wenn Sie auf den Gebiet der Kinder- und Jugendmedienarbeit tätig sind und den Schulen, Horten und Kindertagesstätten des Landkreises auf diesem Gebiet als Kooperationspartner zur Verfügung stehen.
Pauschalregelung: Vereine | |
Vereine in der Kinder- und Jugendmedienarbeit |
EUR 150,00 je Verein |
a. Einrichtungen nach Ziffer 3 Absatz (1) a. Gebührenverzeichnis und deren Schüler
b. Lehrer mit Wohnsitz im Landkreis Meißen und einem Lehrauftrag an allgemein- oder berufsbildenden Schulen bzw. Schulen des zweiten Bildungsweges außerhalb des Landkreises Meißen.
c. Kommunale Medienzentren in Sachsen bzw. Einrichtungen, die mit deren Aufgabe betraut sind.
a. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Meißen
b. Schulen im Landkreis Meißen, die sich nicht in Trägerschaft des Landkreises befinden für Veranstaltungen, die Projektcharakter tragen (Unterrichtsprojekte, Projekttage, Ex-kursionen, Schullandheimaufenthalte). Diese projektbezogene Gebührenbefreiung bedarf eines gesonderten Antrags.
c. Fortbildner bei der Vorbereitung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen an Schulen des Landkreises Meißen. Die Fortbildung ist durch die Angabe des Themas und einer Kopie der Teilnehmerliste nachzuweisen.
d. Kooperationspartner, die Leistungen erbringen, welche für das MPZ Meißen mit er-heblichen Kosteneinsparungen verbunden sind oder seine qualitative bzw. quantitati-ve Leistungsfähigkeit wesentlich erhöhen. Die Gebührenbefreiung bedarf einer schriftlichen Fixierung der Vereinbarung.
e. Dienststellen des Landratsamtes Meißen
f. Verwaltungen der Städte und Gemeinden des Landkreises Meißen
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