Gebührenordnung

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Zusammenfassung

Die Leistungen des MPZ Meißen sind gebührenpflichtig.

Generell von Benutzergebühren befreit sind Schulen in Trägerschaft des Landkreises Meißen.

Für andere schulische Einrichtungen gilt die Gebührenbefreiung ausschließlich für audiovisuelle Medien. Sie gilt jedoch nicht für die Überlassung von Technik oder die Bereitstellung von Leistungen, wie Videoschnitt oder Multimedia - Produktionen. Für solche Leistungen gilt eine Ermäßigung von 50% gegenüber dem Gebührenverzeichnis. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden Schülerprojektarbeiten.
Für eine vollständige Gebührenbefreiung wählen Schulen die für Sie angebotene Pauschalregelung oder beantragen eine projektbezogene Freistellung.

Einrichtungen unter gemeinnütziger freier Trägerschaft wird generell eine Ermäßigung von 50% gewährt. Für andere Nutzergruppen gelten die Preise laut Gebührenverzeichnis.

Gebühren bis zu einem Betrag von EUR 100,- werden bei der Abholung in bar fällig, darüber hinaus gehende Beträge können per Rechnung beglichen werden. Wird der vereinbarte Rückgabetermin ohne Zustimmung des MPZ überschritten, gelten erhöhte Regelgebühren. Auf erhöhte Regelgebühren wird generell keine Ermäßigung gegeben.

 

Schnellzugriff

Ansprechpartner

  • Herr Finke
    Medienverleih und -beratung
  • Meißen (Mo, Di, Do, Fr)
    Tel: (03 521) 71 767 0
    Fax: (03 521) 71 767 29
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  • Riesa (Mittwoch)
    Tel: (03 525) 73 37 11
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