Zusammenfassung >>> Gebührensatzung >>> Gebührenverzeichnis (Auszug)
Die Leistungen des MPZ Meißen sind gebührenpflichtig.
Generell von Benutzergebühren befreit sind Schulen in Trägerschaft des Landkreises Meißen.
Für andere schulische
Einrichtungen gilt die Gebührenbefreiung ausschließlich für
audiovisuelle Medien.
Sie gilt jedoch nicht für
die Überlassung von Technik oder die Bereitstellung
von Leistungen, wie Videoschnitt oder Multimedia
- Produktionen. Für solche Leistungen gilt
eine Ermäßigung von 50% gegenüber
dem Gebührenverzeichnis.
Eine Ausnahme von
dieser Regelung bilden Schülerprojektarbeiten.
Für eine vollständige
Gebührenbefreiung wählen Schulen
die für Sie angebotene Pauschalregelung oder beantragen eine projektbezogene
Freistellung.
Einrichtungen unter gemeinnütziger freier Trägerschaft wird generell eine Ermäßigung von 50% gewährt. Für andere Nutzergruppen gelten die Preise laut Gebührenverzeichnis.
Gebühren bis zu einem Betrag von EUR 100,- werden bei der Abholung in bar fällig, darüber hinaus gehende Beträge können per Rechnung beglichen werden. Wird der vereinbarte Rückgabetermin ohne Zustimmung des MPZ überschritten, gelten erhöhte Regelgebühren. Auf erhöhte Regelgebühren wird generell keine Ermäßigung gegeben.
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