Neben der Bereitstellung von Medien und Medientechnik verfügt das MPZ Meißen über verschiedene Möglichkeiten, Ausstattung und darauf aufbauende Serviceleistungen vor Ort zu nutzen.
Technik und Räume können auch individuell von Einzelpersonen oder Kollegien gebührenpflichtig genutzt werden. Bildungseinrichtungen und Vereine können jedoch teilweise oder vollständig von den Gebühren befreit werden. Näheres regeln die Satzungen der Einrichtung.
Beratungs- und Fortbildungsveranstaltungen fallen nicht unter die Gebührenpflicht.
Mit Hilfe unserer Studiotechnik können nicht nur Neuproduktionen realisiert werden. Durch einen guten Bestand historischer Medientechnik sind wir in der Lage, auch ältere Formate wieder zum Leben zu erwecken.
Ein großer Bestand aktuellster Schulmedientechnik ermöglicht es, die im Zuge des Digitalpakts und anderer Fördermöglichkeiten zu beschaffende Technik vorab auszuprobieren. Gern beraten wir sie dazu.
Der IT-Service betreut die IT-Installation an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Meißen.
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